Für Einrichtungen bzw. ihre Einrichtungsträger gibt es drei Möglichkeiten, sich bei Montessori Deutschland zu beteiligen:
(a) Doppelmitgliedschaft über einen Einrichtungsverband,
Mit der Mitgliedschaft in einem Einrichtungsverband, der bei Montessori Deutschland Mitglied ist, erhält ein Einrichtungsträger zugleich die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland als Doppelmitglied.
(b) Einzelmitgliedschaft bei Montessori Deutschland,
Die Einzelmitgliedschaft ist die von einer Mitgliedschaft in einem Einrichtungsverband unabhängige Mitgliedschaft eines Einrichtungsträgers bei Montessori Deutschland.
Sofern es für das betreffende Bundesland keinen zuständigen Einrichtungsverband bei Montessori Deutschland gibt, können Einrichtungen eine Einzelmitgliedschaft beantragen.
Wenn es bei Montessori Deutschland einen geografisch zuständigen Einrichtungsverband gibt, sollen Montessori-Einrichtungen grundsätzlich über die Doppelmitgliedschaft im Einrichtungsverband Mitglied bei Montessori Deutschland sein.
Es kann allerdings Fälle geben, in denen dies nicht praktikabel ist:
• Der Einrichtungsverband will den Einrichtungsträger nicht als Mitglied aufnehmen.
• Der Einrichtungsträger will nicht Mitglied im Einrichtungsverband werden.
In diesen Fällen kann ab 2023 mit Zustimmung des Einrichtungsverbandes die Einrichtung ebenfalls eine Einzelmitgliedschaft im Bundesverband eingehen.
Einzelmitglieder sind den Doppelmitgliedern bis auf Stimmrechte gleichgestellt; Montessori Deutschland kann allerdings nicht die normalerweise von einem Einrichtungsverband durchgeführten Aufgaben wahrnehmen.
(c) Vertragliche Kooperation mit Montessori Deutschland,
Staatliche und bestimmte kirchliche Einrichtungsträger sollen ab 2023 alternativ zur Mitgliedschaft einen Kooperationsvertrag abschließen können. Diese vertragliche Vereinbarung umfasst im Rahmen einer Zweckgemeinschaft definierte Bereiche der Kooperation mit Rechten und Pflichten.