Leistungen
Montessori Deutschland bietet seine Leistungen Personenvereinigungen sowie deren Funktionsträgern und Mitarbeiter:innen an.
Eine Personenvereinigung liegt dann vor, wenn sich mehrere Personen mit Interesse an der Förderung der Montessori-Pädagogik mit regionalem, beruflichem oder fachlichem Schwerpunkt zusammenschließen.
Für die Mitgliedschaft bei Montessori Deutschland als Personenvereinigung ist eine Mindestzahl von 20 natürlichen Mitgliedern erforderlich.
Personenvereinigungen sind frei in der Gestaltung ihrer internen Mitgliedschaftsstruktur, Beitragsordnung, Aufgaben und Leistungen.
Personenvereinigungen halten insgesamt 5 % der Stimmen in der Mitgliederversammlung. Die Berechnung der Stimmenanzahl der einzelnen Personenvereinigungen ist in der Satzung beschrieben.
Montessori Deutschland bietet seine Leistungen Personenvereinigungen sowie deren Funktionsträgern und Mitarbeiter:innen an.
Grundlage der Beitragsberechnung für die Personenvereinigung ist die Anzahl der ordentlichen Mitglieder in Gestalt natürlicher Personen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäfts- und Gebührenordnung.
Personenvereinigungen gehen mit der Mitgliedschaft eine spezifische Selbstverpflichtung zum Qualitätsrahmen von Montessori Deutschland ein:
Einrichtungsverbände und Ausbildungsorganisationen sind auch der Mitgliedschaftsart „Personenvereinigung“ zugeordnet, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Eine Organisation nimmt für jede ihrer Mitgliedschaftsarten ihre Rechte bzw. Pflichten einzeln wahr, beispielsweise bei Stimmrechten oder Beitragszahlungen.