Tauenziehen mit MM Zitat

Maria Montessori: „Jede Person ist Mensch und Bürger zugleich.“

Maria Montessori "Durch das Kind zu einer neuen Welt", Freiburg 2013, Seite 13

Mit ihrer Aussage „Jede Person...“ betont Maria Montessori die Gleichheit aller Menschen – unabhängig von Alters- und Entwicklungsphasen – also vom Neugeborenen bis zum alten Menschen. Und sie verweist auf den unaufhebbaren Doppelcharakter jeder Person: Als individuellen Menschen einerseits und als Mitglied der sozialen Gemeinschaft andererseits.

  • Ihre Kritik bereits Anfang des 20. Jahrhunderts:

Allerdings spiegeln die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse immer noch in erster Linie die Interessen der Erwachsenen wider. Die Rechte der jungen Bürger:innen werden nicht in gleicher Weise anerkannt wie die der Erwachsenen. Nicht ohne Grund spricht sie daher in ihren Texten immer wieder vom „Kind als vergessenem Bürger“ und betont, wie notwendig es ist, die „soziale Frage der Menschheit“ endlich zu lösen.

  • Die zwei Hälften der Menschheit

Maria Montessori weist eindringlich darauf hin, dass die Menschheit aus zwei gleichberechtigten Teilen besteht: Der eine Teil der Menschheit baut den Menschen auf, das sind Kinder und Jugendliche. Der zweite, erwachsene Teil, gestaltet die Welt (Montessori: Supranatur) und übergibt sie der nachfolgenden Generation.

Der erwachsene Teil der Menschheit respektiert jedoch Kinder und Jugendliche immer noch nicht angemessen als „Baumeister des Menschen“: Weder als Wesen mit besonderen Entwicklungsbedürfnissen noch als junge Bürger mit eigenen Rechten und Institutionen, die ihre Interessen vertreten.

  • Forderung nach eigenen Rechten von Kindern

Maria Montessori forderte bereits in den 1920-er Jahren eigene Rechte für Kinder und Jugendliche. Diese sollten aber nicht nur ihrem individuellen Schutz und ihrer Fürsorge Rechnung tragen, sondern sie auch als gleichberechtigte Mitglieder in Gesellschaft und Politik anerkennen.

Mit diesen Forderungen ging Maria Montessori deutlich über die damals bereits erhobenen Forderungen zum Schutz von Kindern vor Willkür und Gewalt hinaus.

Maria Montessori vertrat ihre Forderungen erneut nach dem zweiten Weltkrieg: Ihre weitgehende Position wiederholt sie dreißig Jahre später. Nachzulesen im Geleitwort zum Jahrestag 1951 anlässlich der Verkündung der Charta der Menschenrechte, zu der sie von der UNICEF gebeten wurde (2).

Erst mit der Verabschiedung der „UN Konvention für die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ 1989 wird diesem Anliegen im Grundsatz Rechnung getragen. Außerdem wird in der Konvention klargestellt, dass sie sowohl Kinder als auch Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr umfasst. Deutschland hat diese Konvention anerkannt und ist nun verpflichtet, sie adäquat in nationales Recht umzusetzen.

  • "Partei des Kindes"

Mit einer weiteren Forderung konnte sie sich aber nicht durchsetzen. Bereits 1937 hatte Maria Montessori im Anschluss an den AMI-Friedenskongress in Kopenhagen die Gründung einer „Partei des Kindes“ sowohl angeregt als auch praktisch vollzogen. Jedoch blieb diese Initiative folgenlos, da kurze Zeit später der zweite Weltkrieg ausbrach.

  • „Ministerium für Kinder“

Auch ihre Vision, in jedem Staat neben den einzelnen Fachministerien eine Querschnittsverwaltung (Ministerium für Kinder) einzurichten, die die Einhaltung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungsvollzug sicherstellen sollte, blieb unrealisiert. Allerdings könnte man die Berufung von Ombudsleuten für Kinder und Jugendliche, wie sie u.a. in einigen skandinavischen Ländern erfolgt, als einen möglichen Ansatz zur Realisierung ansehen.

Folgerungen für die Montessori Bewegung aus der Sicht von Montessori Deutschland:

Die UN-Konvention enthält mit dem Grundsatzartikel 3 (Wohl des Kindes) und dem Artikel 12 (Partizipation von Kindern und Jugendlichen) erstmals Bestimmungen, die die adäquate Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen und politischen Entscheidungs- und Beteiligungsprozessen sicherstellen sollen.

Damit sehen wir, dass sich die Forderungen von Maria Montessori, die sie von Anfang an erhoben hatte, bestätigen und in der UN-Konvention widergespiegelt werden.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen können nach Maria Montessori nur dann umgesetzt werden, wenn sie dreifach wirksam sind:

  • Im Bewusstsein aller erwachsenen Menschen als Anerkennung der zwei gleichberechtigten Teile der Menschheit;

  • Im Bereich von Politik und Gesetzgebung; daher forderte sie eine „Partei des Kindes“, um im politischen Geschehen die Interessen von Kindern und Jugendlichen adäquat und konkret zur Geltung zu bringen;  

  • Im Verwaltungsvollzug sollten mit Hilfe eines „Ministeriums für Kinder“ alle öffentlichen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen geprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Was bedeutet das Engagement für die Rechte von Kindern und Jugendlichen für uns Montessori-Pädagog:innen in Praxis und Ausbildung?  

Es ist unsere Aufgabe, einerseits alle pädagogischen Bestrebungen zu unterstützen, die die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum pädagogischen Handelns stellen.

Es bedeutet ebenso, dass wir uns engagieren und aktiv werden, um die Einstellungen und Haltungen von Erwachsenen in Familie, Gemeinde und Staat so zu fördern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen zum Tragen kommen können.

Das Engagement für die Rechte von Kindern und Jugendlichen betrifft nicht nur die Schutz– und Fürsorgerechte der UN-Konvention, sondern auch in besonderer Weise die gesellschaftlichen und politischen Maßnahmen (Artikel 3 und 12), die Kinder und Jugendliche betreffen.

Die Partizipation bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Fragen ist ein grundlegendes Recht und muss von uns respektiert werden.

Maria Montessori hat zu ihren Lebzeiten die Meinung vertreten: Pädagogik kann helfen, den Frieden aufzubauen. Das wird uns nur dauerhaft und nachhaltig gelingen, wenn wir neben den pädagogischen Bemühungen auch die Lösung der „sozialen Frage der Kinder und Jugendlichen“, wie Maria Montessori es nannte, in unserer Haltung und pädagogischen Arbeit umsetzen.

Jeder Teil der Menschheit hat seine Aufgaben und seine Interessen. Und diese werden von uns gegenseitig anerkannt und respektiert.

Die Montessori-Pädagogik steht heute vor der Aufgabe, die Aussage von Maria Montessori endlich ernst zu nehmen, dass jede Person Mensch und Bürger zugleich ist.
Das Thema der Rechte von Kindern und Jugendlichen stellt für uns im Bidlungs- und Erziehungsauftrag eine Selbstverständlichkeit dar.

Rechte der Kinder und Jugendlichen

"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen (...), ist das Wohle des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."

Es sind die Rechte

  • junger Menschen bis 18 Jahren
  • der Hälfte der Menschheit
  • der Menschen, die den Menschen aufbauen
  • die dem Wohl von Kindern und Jugendlichen dienen, ihnen eine Stimme geben und eine schützende Hand reichen
  • die Erwachsene daran erinnern, was sie als junge Menschen vermisst haben
  • junger Menschen in Krieg und Frieden
  • die immer gelten: in der Familie, dem Dorf, der Stadt, dem Land –  weltweit.
  • die sich die erwachsene Hälfte der Menschheit selbst gibt
  • als Antwort auf die „soziale Frage“ der Kindheit, was junge Menschen brauchen: Liebe und Autonomie

Die detaillierten Formulierungen sind unter diesem Link abzurufen.

Maria Montessori: „Ein Kind wird geboren und muss selbst leben. Die wichtigste Aufgabe der Erziehung lautet: Dem Leben helfen!“
Piktogramm copyright Netzwerk Kinderrechte Grafik Alexander Schulz

Montessori Deutschland

als Bundesverband beteiligt sich an einer Vielzahl von Aktionen, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken sollen.

Unsere Mitglieder in den Bildungseinrichtungen und Organisationen leisten auf der Grundlage der Montessori-Pädagogik ihren täglichen engagierten Beitrag.

Nur gemeinsam können wir die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche verbessern.

Über Aktionen unserer aktuellen Beteiligung und Umsetzung können Sie hier....

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National Coalition Netzwerk zur Umsetzung der UN‑Kinderrechtskonvention

Mit rund 100 Organisationen aus ganz Deutschland bildet das Netzwerk eine Gemeinschaft, die sich für die Einhaltung aller Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung einsetzt.

Montessori Deutschland ist Mitglied bei der National Coalition und somit Teil des Netzwerks.

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Kinderrechte-Portal

Das Kinderrechte-Portal ist eine stetig wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien zur Kinderrechtebildung.

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Deutsches Kinderhilfswerk

Seit mehr als 50 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für Kinder in Deutschland ein. Die Kinderrechte – seit 1992 geltendes Recht in Deutschland – bilden dafür die Grundlage. Ihre Bekanntmachung und Umsetzung in der Gesellschaft wie in der Politik sind Ausgangspunkte für unsere Arbeit.

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