Offener Brief: Kinderrechte und das Gesetz über digitale Dienste
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. appelliert in einem offenen Brief an Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, sowie an Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sich für eine Ergänzung der EU-Verordnung „Gesetz über digitale Dienste“ einzusetzen, weil das Gesetzt in seiner aktuellen Formulierung, so das Netzwerk Kinderrechte, nicht die höchsten erreichbaren Standards darstellen würde, was die Wahrung der Interessen von Kindern betreffe.
Auch Montessori Deutschland befürwortrt die Aussagen des offenen Briefes des Netzwerks Kinderrechte und bekräftigt diese durch dessen Unterzeichnung.
Das Netzwerk hält das deutsche im Jahr 2021 novellierte Jugendschutzgesetzt für zeitgemäß und für den besten erreichbaren Standard des Jugendschutzes in den Medien und erklärt es deshalb als Mindeststandard für das „Gesetzes über digitale Dienste“. Aus Sicht des Netzwerks sollte der EU-Gesetzestext zumindest klarstellen, dass der Normtext des Gesetzes einem einzelnen Mitgliedstaat nicht verbietet, nationale Gesetze oder Anforderungen zu erlassen, die über die Regulierungen des „Gesetzes über digitale Dienste“ in Bezug auf den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich des Rechts auf Schutz vor kriminellen Handlungen, hinausgehen. Das Netzwerk Kinderrechte regt daher eine Ergänzung des Europäischen Gesetzes an, die wie folgt formuliert werden kann: "Diese Verordnung berührt nicht die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) im Einklang mit dem Unionsrecht."
Den vollständigen Text des offenen Briefes können Sie hier nachlesen.