QR-Anerkennung von Bildungseinrichtungen
Seit 2022 können sich Kitas und Schulen auf Antrag QR-anerkennen lassen. Die QR-Anerkennung einer Einrichtung drückt aus, dass sie die wesentlichen Grundlagen zur Erreichung der mit den Qualitätskriterien verbundenen Entwicklungszielen umgesetzt und realisierbare Pläne zur Weiterentwicklung hat.
QR-anerkannte Einrichtungen sind mit der Montessori Deutschland Qualitätsmarke gekennzeichnet: |
Das Kita- und Schulverzeichnis bildet die Montessori-orientierten Einrichtungen unserer Verbandsmitglieder ab.
Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Gründe geben, dass eine Einrichtung nicht im Verzeichnis steht:
BADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, BerLIN, BRANDENBURG, BREMEN, Hamburg, HESSEN, NIEDERSACHSEN, rHEINLAND-PFALZ, SACHSEN, Schleswig-Holstein, THÜRINGEN
Die Landesverbände dieser Bundesländer sind bereits als "Einrichtungsverband" beigetreten. Aus zwei Gründen kann eine Einrichtung aus diesen Bundesländern im Verzeichnis fehlen:
NORDRHEIN-WESTFALEN
Der Landesverband ist als Personenvereinigung Mitglied. Auf seiner eigenen Internetseite führt er Montessori-Einrichtungen auf.
Einrichtungen sind nur dann in unserem Verzeichnis, wenn sie bei Montessori Deutschland „Einzelmitglied“ sind.
Saarland
Der Landesverband hat noch keinen Beschluss zum Beitritt zu Montessori Deutschland als Einrichtungsverband gefasst – erst mit dem Beschluss werden deren Einrichtungsträger bei uns Doppelmitglied.
Einrichtungsträger sind nur dann im Verzeichnis, wenn sie bei uns Einzelmitglied sind.
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
In diesen Bundesländern gibt es derzeit keinen geografisch zuständigen Einrichtungsverband, der bei uns Mitglied ist.
Einrichtungen wären nur dann im Verzeichnis, wenn sie bei uns „Einzelmitglied“ sind.